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Ölheizung: Gesetz, Förderung & Zukunft

Bio-Treppe für die Ölheizung: Was ab 2029 gilt

Ratgeber von CB Trans, Ihrem Heizöllieferanten aus Pulheim · Stand: Oktober 2026

Kurzantwort: Die Bio-Treppe nach § 43 Gebäudemodernisierungsgesetz verpflichtet Eigentümer, die nach dem 29. Juli 2026 eine neue Ölheizung in ein bestehendes Gebäude einbauen, zu einem steigenden Anteil biogener Brennstoffe: mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Ölheizungen, die vor dem 29. Juli 2026 eingebaut wurden, sind davon nicht betroffen (Stand: Oktober 2026).

Bio-Treppe für die Ölheizung: vier Stufen mit steigendem Bioanteil im Heizöl, symbolisch dargestellt

Die Stufen im Überblick

abMindestanteil biogener Brennstoffe
Einbau bis 31.12.20280 %
01.01.202910 %
01.01.203015 %
01.01.203530 %
01.01.204060 %

Die Bio-Treppe gilt gleichermaßen für neue Gas- und Flüssiggasheizungen.

Wer betroffen ist – und wer nicht

Betroffen: Eigentümer, die nach dem 29. Juli 2026 eine mit Heizöl, Gas oder Flüssiggas betriebene Heizung neu in ein bestehendes Gebäude einbauen.

Nicht betroffen: alle Ölheizungen, die vor dem 29. Juli 2026 eingebaut wurden. Sie dürfen weiter mit herkömmlichem Heizöl betrieben werden. Die Pflicht greift erst, wenn eine solche Anlage durch eine neue fossile Heizung ersetzt wird.

Womit sich die Pflicht erfüllen lässt

  • Bio-Heizöl mit FAME-Anteil (Fettsäuremethylester, „Biodiesel“)
  • HVO (hydriertes Pflanzenöl), auch in hohen Anteilen
  • synthetische Brennstoffe aus erneuerbaren Quellen

Wichtig ist, dass die neue Heizung für den jeweiligen Bioanteil vom Hersteller freigegeben ist. Achten Sie beim Kauf eines neuen Ölkessels darauf, dass er für hohe Bioanteile beziehungsweise HVO geeignet ist – sonst wird die Anlage spätestens ab 2035 zum Problem.

Bio-Treppe und Grünheizölquote: der Unterschied

Die Bio-Treppe richtet sich an Eigentümer neuer Heizungen. Davon zu unterscheiden ist die geplante Grünheizölquote nach § 42a GModG, die sich an die Inverkehrbringer von Heizöl richtet und über die Zeit alle Heizölkunden betreffen würde. Das Gesetz dazu soll bis zum 1. Dezember 2026 vorgelegt werden.

Was das für die Kosten bedeutet

Biogene Brennstoffe sind derzeit teurer als fossiles Heizöl. Gleichzeitig fällt für den biogenen Anteil keine fossile CO₂-Abgabe an, die ab 2028 mit dem europäischen Emissionshandel voraussichtlich steigt. Wie sich beides saldiert, lässt sich heute nicht verlässlich vorhersagen.

Weiterlesen im Heizöl-Ratgeber

Häufige Fragen

Die Bio-Treppe ist eine Regel im Gebäudemodernisierungsgesetz: Neu eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil biogener Brennstoffe nutzen – 10 Prozent ab 2029 bis 60 Prozent ab 2040.

Nein. Sie gilt nur für Heizungen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden. Bestehende Ölheizungen dürfen weiter mit herkömmlichem Heizöl betrieben werden.

Eine Ölheizung, deren Hersteller sie für hohe Bioanteile oder HVO freigegeben hat. Das sollte beim Kauf ausdrücklich geprüft werden.

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Redaktion CB Trans · Stand: Oktober 2026 · Über CB Trans

Alle Angaben in diesem Ratgeber sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung im Einzelfall.