Ölheizung: Gesetz, Förderung & Zukunft
Ölheizung und Gebäudemodernisierungsgesetz: Was seit Juli 2026 gilt
Ratgeber von CB Trans, Ihrem Heizöllieferanten aus Pulheim · Stand: Oktober 2026
Kurzantwort: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat am 29. Juli 2026 das bisherige Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Für die Ölheizung bedeutet das: Bestehende Ölheizungen dürfen ohne Altersgrenze weiterbetrieben werden, die 30-Jahre-Austauschpflicht und das Betriebsverbot ab 2045 sind entfallen, und auch neue Ölheizungen sind wieder erlaubt. Wer nach dem 29. Juli 2026 eine neue Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Bioanteil im Brennstoff nutzen (Stand: Oktober 2026).
Was sich gegenüber dem Gebäudeenergiegesetz geändert hat
| Regelung | GEG (Fassung 2023) | Gebäudemodernisierungsgesetz (seit 29.07.2026) |
|---|---|---|
| 65 % erneuerbare Energien bei neuen Heizungen | Pflicht, mit Übergangsfristen | entfallen |
| Einbau einer neuen Ölheizung | nur eingeschränkt, mit Bioanteil-Pflichten | zulässig, mit Bio-Treppe ab 2029 |
| Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren | ja | entfallen |
| Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 | ja | gestrichen |
| bestehende Ölheizungen | Bestandsschutz | Bestandsschutz ohne neue Pflichten |
Was für bestehende Ölheizungen gilt
Wer eine Ölheizung betreibt, die vor dem 29. Juli 2026 eingebaut wurde, muss nichts tun. Die Anlage darf weiterlaufen und repariert werden, solange sie die Anforderungen an Abgaswerte und Betriebssicherheit erfüllt, die der Schornsteinfeger prüft. Es gibt keine Pflicht zur Beimischung von Bio-Heizöl.
Was für neue Ölheizungen gilt
Neue Öl-, Gas- und Flüssiggasheizungen in bestehenden Gebäuden unterliegen der sogenannten Bio-Treppe nach § 43 GModG: ab 2029 mindestens 10 Prozent biogene Brennstoffe, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent. Vermieter, die nach Inkrafttreten des Gesetzes eine neue fossile Heizung einbauen, müssen sich zudem an den Heizkosten ihrer Mieter beteiligen; die Einzelheiten regelt das Gesetz.
Was noch kommt
- Grünheizölquote: Nach § 42a GModG soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein Gesetz vorlegen, das Inverkehrbringer von Heizöl zu einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe verpflichtet. Davon wären mittelbar alle Heizölkunden betroffen.
- CO₂-Preis: Ab 2028 soll der europäische Emissionshandel ETS 2 den CO₂-Preis auf Heizöl bestimmen.
Was das für Sie praktisch bedeutet
Eine funktionierende Ölheizung kann bleiben. Wer ohnehin modernisieren will, hat wieder freie Technologiewahl – sollte aber die steigenden Brennstoffkosten durch Bio-Treppe und CO₂-Preis in die Rechnung einbeziehen. Für viele Bestandsgebäude im Rheinland ist eine Hybridlösung ein pragmatischer Mittelweg.
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Häufige Fragen
Ja. Seit dem 29. Juli 2026 ist der Einbau neuer Ölheizungen wieder zulässig. Ab 2029 muss die neue Anlage allerdings einen steigenden Anteil Bio-Heizöl nutzen.
Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz sieht keine generelle Austauschpflicht vor; auch die frühere 30-Jahre-Regel ist entfallen.
Nein. Das im Gebäudeenergiegesetz vorgesehene Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 wurde mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz gestrichen.
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Redaktion CB Trans · Stand: Oktober 2026 · Über CB Trans
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