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Ölheizung: Gesetz, Förderung & Zukunft

Ölheizung und Gebäudemodernisierungsgesetz: Was seit Juli 2026 gilt

Ratgeber von CB Trans, Ihrem Heizöllieferanten aus Pulheim · Stand: Oktober 2026

Kurzantwort: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat am 29. Juli 2026 das bisherige Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Für die Ölheizung bedeutet das: Bestehende Ölheizungen dürfen ohne Altersgrenze weiterbetrieben werden, die 30-Jahre-Austauschpflicht und das Betriebsverbot ab 2045 sind entfallen, und auch neue Ölheizungen sind wieder erlaubt. Wer nach dem 29. Juli 2026 eine neue Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Bioanteil im Brennstoff nutzen (Stand: Oktober 2026).

Ölheizung und Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Hausbesitzer informiert sich neben dem Öl-Brennwertkessel

Was sich gegenüber dem Gebäudeenergiegesetz geändert hat

RegelungGEG (Fassung 2023)Gebäudemodernisierungsgesetz (seit 29.07.2026)
65 % erneuerbare Energien bei neuen HeizungenPflicht, mit Übergangsfristenentfallen
Einbau einer neuen Ölheizungnur eingeschränkt, mit Bioanteil-Pflichtenzulässig, mit Bio-Treppe ab 2029
Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahrenjaentfallen
Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045jagestrichen
bestehende ÖlheizungenBestandsschutzBestandsschutz ohne neue Pflichten

Was für bestehende Ölheizungen gilt

Wer eine Ölheizung betreibt, die vor dem 29. Juli 2026 eingebaut wurde, muss nichts tun. Die Anlage darf weiterlaufen und repariert werden, solange sie die Anforderungen an Abgaswerte und Betriebssicherheit erfüllt, die der Schornsteinfeger prüft. Es gibt keine Pflicht zur Beimischung von Bio-Heizöl.

Was für neue Ölheizungen gilt

Neue Öl-, Gas- und Flüssiggasheizungen in bestehenden Gebäuden unterliegen der sogenannten Bio-Treppe nach § 43 GModG: ab 2029 mindestens 10 Prozent biogene Brennstoffe, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent. Vermieter, die nach Inkrafttreten des Gesetzes eine neue fossile Heizung einbauen, müssen sich zudem an den Heizkosten ihrer Mieter beteiligen; die Einzelheiten regelt das Gesetz.

Was noch kommt

  • Grünheizölquote: Nach § 42a GModG soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein Gesetz vorlegen, das Inverkehrbringer von Heizöl zu einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe verpflichtet. Davon wären mittelbar alle Heizölkunden betroffen.
  • CO₂-Preis: Ab 2028 soll der europäische Emissionshandel ETS 2 den CO₂-Preis auf Heizöl bestimmen.

Was das für Sie praktisch bedeutet

Eine funktionierende Ölheizung kann bleiben. Wer ohnehin modernisieren will, hat wieder freie Technologiewahl – sollte aber die steigenden Brennstoffkosten durch Bio-Treppe und CO₂-Preis in die Rechnung einbeziehen. Für viele Bestandsgebäude im Rheinland ist eine Hybridlösung ein pragmatischer Mittelweg.

Weiterlesen im Heizöl-Ratgeber

Häufige Fragen

Ja. Seit dem 29. Juli 2026 ist der Einbau neuer Ölheizungen wieder zulässig. Ab 2029 muss die neue Anlage allerdings einen steigenden Anteil Bio-Heizöl nutzen.

Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz sieht keine generelle Austauschpflicht vor; auch die frühere 30-Jahre-Regel ist entfallen.

Nein. Das im Gebäudeenergiegesetz vorgesehene Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 wurde mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz gestrichen.

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Redaktion CB Trans · Stand: Oktober 2026 · Über CB Trans

Alle Angaben in diesem Ratgeber sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung im Einzelfall.