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Heizöltank

Heizöltank-Prüfpflicht: Wer seinen Öltank prüfen lassen muss

Ratgeber von CB Trans, Ihrem Heizöllieferanten aus Pulheim · Stand: Oktober 2026

Kurzantwort: Die Heizöltank Prüfpflicht richtet sich seit dem 1. August 2017 bundeseinheitlich nach der AwSV. Oberirdische Heizöltanks bis 10.000 Liter außerhalb von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten müssen nicht wiederkehrend von einem Sachverständigen geprüft werden. Prüfpflichtig alle fünf Jahre sind unterirdische Tanks, oberirdische Tanks über 10.000 Liter sowie oberirdische Tanks über 1.000 Liter in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten (Stand: Oktober 2026).

Heizöltank Prüfpflicht: Sachverständiger prüft einen Heizöltank im Keller

Übersicht der Prüfpflichten

AnlagePrüfung vor InbetriebnahmeWiederkehrende Prüfung
oberirdisch, bis 10.000 l, außerhalb von Schutzgebietenneinnein
oberirdisch, über 1.000 l, im Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebietjaalle 5 Jahre
oberirdisch, über 10.000 ljaalle 5 Jahre
unterirdisch (Erdtank), jede Größejaalle 5 Jahre
unterirdisch im Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebietjaalle 2,5 Jahre

Zusätzlich ist eine Prüfung nach einer wesentlichen Änderung und bei Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage vorgeschrieben. Die Prüfungen führen nur zugelassene Sachverständige nach § 53 AwSV durch, etwa von TÜV oder DEKRA.

Pflichten, die für jeden Tankbetreiber gelten

Auch ohne Prüfpflicht sind Sie als Betreiber verantwortlich, dass Ihr Heizöltank dicht und sicher ist:

  • regelmäßige Sichtkontrolle auf Undichtigkeiten, Rost und Ölspuren
  • Auffangwanne beziehungsweise Auffangraum trocken und frei halten
  • Merkblatt „Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen“ gut sichtbar im Tankraum anbringen
  • Leckanzeigegerät, falls vorhanden, gemäß Zulassung regelmäßig prüfen lassen
  • Stilllegung eines oberirdischen Tanks über 1.000 Liter oder eines Erdtanks nur durch einen Fachbetrieb

Liegt Ihr Grundstück in einem Schutzgebiet?

Ob ein Grundstück in einem Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet liegt, erfahren Sie bei der Unteren Wasserbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt sowie über die Kartendienste des Landes NRW. Im Rhein-Erft-Kreis, im Kreis Euskirchen und in Köln gibt es sowohl Wasserschutzgebiete rund um Trinkwassergewinnungen als auch Überschwemmungsgebiete an Rhein, Erft und Nebengewässern.

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Häufige Fragen

Nicht, wenn es ein oberirdischer Tank bis 10.000 Liter außerhalb von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten ist. Liegt das Haus in einem solchen Gebiet und fasst der Tank mehr als 1.000 Liter, ist eine Prüfung alle fünf Jahre Pflicht.

Unterirdische Heizöltanks müssen alle fünf Jahre von einem Sachverständigen geprüft werden, in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten alle zweieinhalb Jahre.

Nein. Tankreinigung und Sachverständigenprüfung sind getrennte Leistungen. Die Prüfung darf nur ein zugelassener Sachverständiger durchführen.

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Ein gut gewarteter Tank ist die Grundlage jeder Lieferung. Bei Fragen zur Befüllung sind wir für Sie da.

CB Trans liefert Heizöl von Pulheim aus in den gesamten Rhein-Erft-Kreis, nach Köln, Bonn und Leverkusen, in den Kreis Euskirchen und in ausgewählte Orte der Eifel – darunter Frechen, Hürth, Bergheim, Kerpen, Erftstadt, Brühl, Weilerswist, Zülpich, Euskirchen, Mechernich, Schleiden, Kall, Blankenheim, Dormagen, Grevenbroich und Bergisch Gladbach. Das familiengeführte Unternehmen ist seit über 30 Jahren in der Region unterwegs und liefert ab 500 Litern zum tagesaktuellen Preis.

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Redaktion CB Trans · Stand: Oktober 2026 · Über CB Trans

Alle Angaben in diesem Ratgeber sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung im Einzelfall.